Bei der Verwaltung von Wohnungseigentums-Anlagen werden wir als Bindeglied zwischen den teilweise sehr unterschiedlichsten Interessen der einzelnen
Eigentümer tätig.
Diesbezüglich hat die WEG-Verwaltung eine sehr wichtige
Aufgabe bei der Wahrung der Gemeinschaftsinteressen, welcher wir mit Einfühlungsvermögen
und Kompetenz nachkommen, vermittelnd tätig werden und uns neutral verhalten.
Als gemeinschaftliches Ziel einer Eigentümergemeinschaft sehen wir die Wertsicherung und Wertsteigerung der
Gesamtimmobilie und damit verbunden auch jeden einzelnen Sonder- und Teileigentumsanteil.
WEG-Verwaltung
Unsere Wohneigentums-Verwaltung leisten wir unter Beachtung der
uns zur Verfügung
stehenden Rahmenbedingungen:
• Wohneigentumsgesetz (WEG) Link
zum Gesetz
• Gemeinschaftsordnung und Teilungserklärung
• Beschlüsse der Eigentümerversammlung
Unsere Leistungen im Detail:
- Einladung, Vorbereitung und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung sowie notwendiger außerordentlicher Eigentümerversammlungen
- Protokollführung im Rahmen der jährlichen Eigentümerversammlung
- Erstellung bzw. Führung einer Beschlusssammlung
- Umsetzung der in den Eigentümerversammlungen gefassten Beschlüsse
- Erstellen der jährlichen Wohngeldabrechnung (Hausgeldabrechnung)
- Erstellen des Wirtschaftsplanes für das betreffende Wirtschaftsjahr
- Regelmäßige Begehung des verwalteten Objektes zur Begutachtung des baulichen Zustandes
- Veranlassung, Beaufsichtigung und Abwicklung von erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum auf der Basis entsprechend eingeholter Angebote
- Weitere Leistungen wie z.B. die Vertretung der Gemeinschaft gegenüber Behörden, Handwerkern und Dritten; die Überwachung von Wohngeld- bzw. Hausgeldzahlungen; falls erforderlich das Aktivieren des Mahnwesens …